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Zuschlag Feiertage

Bei Feiertagszuschlägen gibt es eine Reihe gesetzlicher und tariflicher Vorgaben, die unbedingt einzuhalten sind, um die korrekte Berechnung und die Rechtssicherheit zu gewährleisten. In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie die Feiertagszuschläge richtig berechnen und alle geltenden Vorgaben leicht umsetzen.

Was ist ein Feiertagszuschlag?

Arbeit an einem Feiertag bedeutet für den Arbeitnehmer erstmal eine zusätzliche Belastung. Diese zusätzliche Belastung soll über Feiertagszuschläge ausgeglichen werden. Mit einer fairen Regelung von Feiertagszuschlägen kann die Mitarbeiterzufriedenheit und -produktivität erheblich verbessert werden, da die Mitarbeiter Wertschätzung für ihre Arbeit erfahren.

Definition und rechtliche Grundlage

Unter einem Feiertagszuschlag versteht man die zusätzliche Vergütung, die ein Arbeitnehmer für die Arbeit an einem gesetzlichen Feiertag erhält. Ein Feiertagszuschlag ist rechtlich nicht bindend und muss im Arbeits- oder Tarifvertrag festgelegt werden. Unter Einhaltung bestimmter Höchstgrenzen können Feiertagszuschläge steuer- und sozialversicherungsfrei sein.

Wichtig!

Die Arbeit an einem Feiertag ist laut Gesetz grundsätzlich verboten. In bestimmten Branchen (z.B. in der Pflege) gibt es jedoch Ausnahmen.

Unterschied zwischen Feiertagszuschlag und Überstundenvergütung

Die Überstundenvergütung hingegen bezieht sich, anders als der Feiertagszuschlag, auf die Vergütung für geleistete Arbeitsstunden, die über die reguläre Arbeitszeit hinausgehen. Hierbei bestimmt der Gesetzgeber die Höchstgrenze für Überstunden. Anders als Feiertagszuschläge sind Überstundenzuschläge steuer- und sozialversicherungspflichtig.

Wer hat Anspruch auf Feiertagszuschläge?

Der Anspruch auf Feiertagszuschläge ergibt sich erst, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Feiertagszuschläge müssen gezahlt werden, wenn…

  • im Arbeitsvertrag, in Tarifvereinbarungen oder in Betriebsvereinbarungen entsprechende Regelungen getroffen worden sind.
  • die Arbeitsleistung an einem gesetzlichen Feiertag erbracht worden ist.
  • Feiertagszuschläge eine etablierte Praxis im Unternehmen sind und wiederholt gezahlt werden.

Geltende gesetzliche Regelungen

Gesetzliche Feiertage sind durch das Arbeitszeitgesetz geregelt und können je nach Bundesland variieren. Dennoch gibt es grundsätzlich keinen gesetzlichen Anspruch auf Feiertagszuschläge, wie das Bundesarbeitsgericht am 11. Januar 2006 entschieden hat (5 AZR 97/05). Der Anspruch ergibt sich, wenn entsprechende Regelungen im Arbeitsvertrag, im Tarifvertrag oder in Betriebsvereinbarungen getroffen worden sind.

Wenn eine bestimmte Höchstgrenze nicht überschritten wird, sind Feiertagszuschläge steuer- und sozialversicherungsfrei.

Zusatzinformation:

Fällt ein Feiertag auf einen regulären Arbeitstag, so haben Arbeitnehmer – ohne Arbeitsleistung - Anspruch auf Fortzahlung des Gehalts (vgl. §2 Entgeltfortzahlungsgesetz)! Ein Anspruch auf Feiertagszuschlag besteht nicht, da sich dieser auf die tatsächlich geleistete Arbeit an einem Feiertag bezieht.

Tarifvertragliche und betriebliche Vereinbarungen

Mit tariflichen und betrieblichen Vereinbarungen werden Feiertagsregelungen und Feiertagszuschläge detailliert festgelegt. Auch die Höhe der Zuschläge wird hier geregelt.

Dabei ist zu beachten, dass Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen Sonderregelungen enthalten können, die für bestimmte Branchen gelten.

Sonderregelungen für bestimmte Berufsgruppen

In bestimmten Branchen ist das Verbot der Feiertagsarbeit aufgehoben, um z.B. die kontinuierliche Versorgung von Patienten sicherzustellen, Überwachung sowie Sicherheit zu gewährleisten oder einen reibungslosen Betriebsablauf zu garantieren (vgl. §10 Arbeitszeitgesetz).

Branchen, die vom Verbot der Feiertagsarbeit ausgenommen sind:

  • Gesundheitswesen
  • Gastronomie
  • Verkehrssektor
  • Sicherheitsdienste
  • Landwirtschaft

Wie berechnet man den Feiertagszuschlag?

Feiertagszuschläge können abhängig von Branche oder Betrieb nach einem unterschiedlichen Schema berechnet werden. Im Folgenden wird die geläufigste Methode dargestellt.

Berechnungsgrundlage und Prozentsätze

Die Berechnungsgrundlage für Feiertagszuschläge bildet der Grundlohn. Dieser wird mit dem jeweiligen Prozentsatz des Feiertagszuschlags multipliziert.

Formel zur Berechnung des Feiertagszuschlags:

Feiertagszuschlag = Grundlohn * Prozentsatz des Feiertagszuschlags

Die konkreten Prozentsätze sind gesetzlich nicht vorgeschrieben, jedoch gibt es übliche Zuschläge für bestimmte Feiertage:

  • Feiertagsarbeit: 125% des Grundlohns
  • Arbeit am 1. Mai oder Weihnachten: 150% des Grundlohns
  • Nachtarbeit an einem Feiertag: 175% des Grundlohns

Rechenbeispiele für verschiedene Szenarien

Beispiel 1: Feiertagszuschlag

Ein Arbeitnehmer erhält 25€ pro Stunde und arbeitet 8 Stunden an einem Feiertag. Im Arbeitsvertrag ist ein Feiertagszuschlag von 50% des Grundlohns angesetzt.

25€ * 8 = 200€ à Grundlohn

200€ * 50% = 300€ à Lohn inklusive Feiertagszuschlag

Beispiel 2: Feiertagszuschlag und Nachtzuschlag

Ein Arbeitnehmer verdient 20€ pro Stunde. Dieser arbeitet nachts an einem Feiertag 6 Stunden. Der festgelegte Nachtzuschlag liegt bei 20%. Die Arbeit an einem Feiertag wird mit einem Zuschlag in Höhe von 50% vergütet.

20€ * 6 = 120€ à Grundlohn

120€ * 20% = 24€ à Nachtzuschlag

120€ * 50% = 60€ à Feiertagszuschlag

120€ + 24€ + 60€ = 204€ à Lohn inklusive Feiertags- und Nachtzuschlag

Mit der Kelio Workforce Management Software ist die automatisierte Berechnung leicht und fehlerfrei möglich.

Unterschiedliche Berechnungsmethoden nach Tarifverträgen

Im vorhergehenden Rechenbeispiel wurde der Feiertagszuschlag auf Basis des Grundlohns berechnet. Es gibt jedoch Berechnungsmethoden, die den Zuschlag auf Basis des Durchschnittslohns der letzten Monate berechnen.

Weiterhin besteht die Möglichkeit, die Zuschläge speziell nach dem Feiertag zu staffeln. So könnte ein Weihnachtstag mit 100% Feiertagszuschlag vergütet werden, während Allerheiligen bei 50% liegt.

In anderen Tarifverträgen wird ein fester Betrag für die Arbeit an einem Feiertag festgelegt, anstatt den Zuschlag prozentual zu berechnen. Jede gearbeitete Stunde kann zum Beispiel mit 10€ zusätzlich zum Grundlohn vergütet werden.

Es ist zu beachten, dass die Berechnungen je nach tariflichen oder betrieblichen Vereinbarungen variieren können. Deshalb ist es wichtig, die Regelungen zur korrekten Abrechnung von Zuschlägen genau zu kennen.

Eine Workforce Management Software kann jegliche Berechnungsmethode korrekt umsetzen.

Steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Aspekte

Auch die steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Aspekte sind im Kontext Feiertagszuschläge zu beachten.

Steuerliche Behandlung von Feiertagszuschlägen

Ein wesentlicher steuerlicher Aspekt ist, dass Feiertagszuschläge unter bestimmten Bedingungen steuerfrei sein können. Feiertagszuschläge bleiben steuerfrei, wenn der Grundlohn 50€ pro Stunde nicht überschreitet und der Zuschlag nicht höher als 125% des Grundlohns ist.

Bei Überschreitung der Höchstgrenzen sind die Zuschläge lohnsteuerpflichtig.

Sozialversicherungsrechtliche Berücksichtigung

Wenn der Feiertagszuschlag die Bedingungen für Steuerfreiheit erfüllt, bleiben diese Zuschläge in der Regel auch sozialversicherungsfrei. Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge werden dann nicht abgezogen. Wird die Steuerfreigrenze überschritten, sind Sozialversicherungsbeiträge zu entrichten.

Auswirkungen auf die Lohnabrechnung

Die Unterschiede in den steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Aspekten haben auch Auswirkungen auf die Lohnabrechnung. Vor allem ist wichtig, dass steuer- und sozialversicherungsfreie Feiertagszuschläge separat vom regulären Lohn ausgewiesen werden.

Zuschläge über der Höchstgrenze erhöhen den Bruttolohn und damit die Steuerlast. Sozialversicherungsbeiträge hingegen beeinflussen den Nettolohn. Praktische Tipps für den Arbeitgeber sichern die Nachvollziehbarkeit und Transparenz einer Lohnabrechnung.

Praktische Tipps für Arbeitgeber

Mit nur wenigen Tipps wird die Erstellung einer transparenten Lohnabrechnung, die Dokumentation und Nachweisführung sowie der Umgang mit Sonderfällen und Streitigkeiten erheblich verbessert.

Erstellung einer transparenten Lohnabrechnung

Die Erstellung einer transparenten Lohnabrechnung beinhaltet wesentliche Faktoren, die leicht durch Arbeitgeber umgesetzt werden. Dazu zählen:

  • Strukturierte Darstellung aller Bestandteile des Lohns zur Erhöhung der Nachvollziehbarkeit
  • Separate Ausweisung von Zuschlägen unter Angabe der Zuschlagshöhe sowie Berechnungsgrundlage und -formel
  • Veranschaulichung der Sozialversicherungsabgaben
  • Präzise Zeiterfassung mit Arbeitsbeginn, -ende, Pausen und Überstunden
  • Einfache und leicht verständliche Sprache

Dokumentation und Nachweisführung

Die Basis für die korrekte Berechnung von Feiertagszuschlägen bietet die präzise Dokumentation der Arbeitszeiten. Dabei ist die präzise Arbeitszeiterfassung schon lange keine Option mehr, sondern gesetzlich festgelegt und Pflicht für Arbeitnehmer sowie Arbeitgeber.

Umgang mit Sonderfällen und Streitigkeiten

Trotz transparenter Lohnabrechnung und präziser Dokumentation der Arbeitszeiten kann es zu Sonderfällen oder sogar Streitigkeiten kommen. Doch auch hier gibt es einige einfache Lösungen für den Arbeitgeber:

  • frühzeitige Identifizierung von Sonderfällen
  • klare Regelungen - auch für Sonderfälle
  • klare Kommunikation der Regelungen
  • präzise Dokumentation der Arbeitszeiten ggf. zur Rechtfertigung
  • Schulung und Information der Arbeitnehmer
  • interne Ansprechpartner für die Schlichtung von Streitfällen
  • ggf. externe Schlichtung

Wie kann Kelio Ihnen bei der Berechnung von Feiertagszuschlägen helfen?

Digitale Lösungen verbessern die Berechnung von Feiertagszuschlägen erheblich. Mit der Kelio Workforce Management Software ist die automatisierte Berechnung und Erfassung sowie die Integration aller Regelungen leicht möglich – das alles bei einer benutzerfreundlichen Oberfläche.

Automatisierte Berechnung und Erfassung

Zusätzlich zu den konventionellen Funktionen wie der Arbeitszeiterfassung oder der Verwaltung von beispielsweise Urlauben bietet die Kelio Workforce Management Software weitere wichtige Funktionen. Dazu zählen unter anderem die Homeoffice-Zeitüberwachung, Nachtrag der Anwesenheiten oder die Dienstfreistellung.

Integration gesetzlicher und tariflicher Regelungen

Neben der Funktionsvielfalt ist auch die Integration von gesetzlichen und tariflichen Regelungen leicht möglich. Zudem werden rechtliche Änderungen automatisch angepasst. So werden Compliance Risiken vermieden, Gehaltsabrechnungen zuverlässig berechnet und die Personalplanungen optimiert.

Benutzerfreundliche Oberfläche und Berichte

Alle Funktionen und Vorteile der Workforce Management Software sind dank ihrer intuitiven Gestaltung leicht zugänglich. Zudem wurde die Software speziell für schnellen Zugriff und einfache Bedienung optimiert.

Unterstützung und Schulungen durch Kelio-Experten

Durch individuelle Unterstützung und Schulungen von Kelio-Experten wird die Systemnutzung weiterhin verbessert. Die fachkundige Unterstützung bei Implementierung und Konfiguration der Software durch Kelio-Experten mit langjähriger Erfahrung seit 1987 ist eine Selbstverständlichkeit.

Häufig gestellte Fragen


Müssen Feiertagszuschläge im Arbeitsvertrag festgehalten werden?

Ja, um Anspruch auf einen Feiertagszuschlag zu haben, müssen entsprechende Regelungen im Arbeitsvertrag festgehalten werden.

Gibt es eine Mindesthöhe für Feiertagszuschläge?

Nein, gesetzlich ist keine Mindesthöhe für Feiertagszuschläge festgelegt. Trotzdem gibt es übliche Zuschläge in der Praxis. Für Feiertagsarbeit werden in der Regel 125% ausgezahlt, spezielle Feiertage wie Weihnachten werden sogar mit 150% und Nachtarbeit an einem Feiertag wird mit 175% des Grundlohns vergütet.

Wie wirken sich Feiertagszuschläge auf den Urlaubsanspruch aus?

Feiertagszuschläge nehmen keinen Einfluss auf den Urlaubsanspruch.


Korrekte Feiertagszuschlagsberechnung mit Kelio

Die Berechnung von Feiertagszuschlägen ist komplex und erfordert die Einhaltung verschiedener gesetzlicher und tariflicher Vorgaben. Kelio bietet eine umfassende Lösung, die die automatisierte Berechnung und Erfassung von Feiertagszuschlägen ermöglicht. Die Software integriert alle relevanten gesetzlichen und tariflichen Regelungen und gewährleistet somit Rechtssicherheit und Transparenz. Mit der benutzerfreundlichen Oberfläche und den individuellen Schulungen durch Kelio-Experten können Unternehmen ihre Lohnabrechnung effizient und fehlerfrei gestalten.

Vertrauen Sie auf Kelio, um Ihre Personalverwaltung zu optimieren und die Mitarbeiterzufriedenheit zu steigern.

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