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Mindesturlaubsanspruch: So berechnen Sie den Urlaubsanspruch richtig

Für Arbeitnehmer ist Urlaub ein zentraler Bestandteil des Berufslebens - doch wie viel Urlaub steht ihnen tatsächlich zu?

Erfahren Sie in diesem Artikel alles Wesentliche über den Mindesturlaubsanspruch, die Berechnung der Urlaubstage und die Unterschiede bei verschiedenen Arbeitszeitmodellen.

Mindesturlaubsanspruch: Was steckt dahinter?

Jeder Arbeitnehmer in Vollzeit – Arbeiter, Angestellte, Auszubildende und arbeitnehmerähnliche Personen - hat Anspruch auf mindestens 24 Tage bezahlten Urlaub.

Die wichtigsten gesetzlichen Grundlagen im Überblick

Dieser gesetzliche Anspruch auf Mindesturlaub basiert auf dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG). In §3 (BUrlG) heißt es, dass der Urlaub jährlich mindestens 24 Werktage bei einer 6-Tage-Woche betragen muss.

Gesetzlicher vs. vertraglicher Urlaubsanspruch: Wo liegen die Unterschiede?

Der vertragliche Urlaubsanspruch kann über den gesetzlichen Urlaubsanspruch hinausgehen. Dies ist im Tarif- oder Arbeitsvertrag geregelt. In der Regel gewährt der Arbeitgeber 25-30 Urlaubstage pro Jahr. Auch individuelle Vereinbarungen hinsichtlich Sonderurlaub bei Hochzeit oder Umzug sind üblich.

So berechnen Sie den Mindesturlaubsanspruch für Ihre Mitarbeiter

Bei der Berechnung des Mindesturlaubsanspruches sind die Anzahl der Arbeitstage pro Woche, gesetzliche Mindestanforderungen und individuelle Sonderregelungen zu berücksichtigen.

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Berechnung bei Vollzeit: Einfach erklärt

Für Vollzeitbeschäftigte, die sechs Tage pro Woche arbeiten, sieht das BUrlG 24 Tage Urlaub vor. Vollzeitbeschäftigten, die fünf Tage pro Woche arbeiten, stehen 20 Urlaubstage im Jahr zu. In der Regel gewähren Arbeit- und Tarifverträge mehr Urlaubstage.

Teilzeit, Minijob und Co.: Das sollten Sie beachten

Teilzeitbeschäftigte erhalten – je nach Anzahl der Arbeitstage pro Woche – einen anteiligen Urlaub basierend auf der Arbeitszeit (§3 BUrlG).

Genauso haben Minijobber Anspruch auf Urlaub. Auch hier werden die Urlaubstage proportional zur tatsächlichen Arbeitszeit berechnet. Bei 5 Arbeitstagen pro Woche ergibt sich ein Anspruch von 24 Urlaubstagen. Bei 2 Arbeitstagen wären es 9,6 Tage Urlaub. Das Urlaubsentgelt basiert auf dem durchschnittlichen Verdienst der letzten 13 Wochen.

Bei Gleitzeit oder Homeoffice wird der Urlaub an die flexiblen Arbeitszeiten angepasst, indem der Anspruch proportional zur vertraglich festgelegten Arbeitszeit berechnet wird.

Sonderfälle: Unregelmäßige Arbeitszeiten und wie man den Urlaub berechnet

Im Fall von saisonaler Arbeit richtet sich der Urlaubsanspruch nach den wechselnden Arbeitszeiten und wird entsprechend dem Anteil an der gesamten Arbeitszeit ermittelt.

Berechnungsbeispiele, die Ihnen weiterhelfen

Zur Berechnung des Urlaubsanspruches wird folgende Formel verwendet:

(Urlaubstage eines Vollzeitbeschäftigten / Arbeitstage pro Woche eines Vollzeitbeschäftigten) x Arbeitstage eines Teilzeitbeschäftigten pro Woche


BeispielSituationVollzeit-UrlaubsanspruchBerechnungErgebnis
Teilzeit bei gleichmäßiger Arbeitszeit 5-Tage pro Woche mit 5 Stunden pro Tag 30 Tage (30/5) * 5 30 Tage Urlaub

Da die Arbeitstage pro Woche gleich sind, hat der Teilzeitbeschäftigte denselben Urlaubsanspruch wie ein Vollzeitbeschäftigter.

BeispielSituationVollzeit-UrlaubsanspruchBerechnungErgebnis
Teilzeit bei weniger Arbeitstagen 3-Tage pro Woche mit 8 Stunden pro Tag 30 Tage (30/5) * 3 18 Tage Urlaub

Bei weniger Arbeitstagen beträgt der Urlaubsanspruch 18 Tage.

Sonderregelungen und ihr Einfluss auf den Urlaubsanspruch

Neben verschiedenen Arbeitszeitmodellen beeinflussen auch Sonderregelungen wie Mutterschutz oder Elternzeit den Urlaubsanspruch.

Krankheitsfall und Mutterschutz: Was passiert mit dem Urlaub?

Im Krankheitsfall während des Urlaubs zählen Krankheitstage, die durch eine ärztliche Bescheinigung nachgewiesen werden können, nicht als Urlaubstage.

Auch während der Mutterschutzfrist verfällt der Urlaubsanspruch nicht. Nicht genommener Urlaub kann ins Folgejahr übertragen werden.

Elternzeit und Urlaub: Welche Rechte haben Ihre Mitarbeiter?

Während der Elternzeit besteht kein Anspruch auf zusätzliche Urlaubstage. Ansprüche, die vor der Elternzeit entstanden sind, können nach der Elternzeit geltend gemacht werden.

Urlaubsanspruch während der Kurzarbeit: Alles, was Sie wissen müssen

Während der Kurzarbeit wird der Urlaubsanspruch entsprechend der verringerten Arbeitszeit angepasst. Auch hier wird der Anspruch nach Arbeitstagen pro Woche bemessen. Bereits genehmigter Urlaub bleibt auch bei Kurzarbeit bestehen.

Ihre Rolle als Arbeitgeber: Rechte, Pflichten und gute Praxis

Mit dem Urlaubsanspruch ergeben sich für den Arbeitgeber Rechte und Pflichten, um die korrekte Umsetzung sicherzustellen. So müssen Urlaubsanträge richtig gehandhabt und gesetzliche Grundlagen präzise umgesetzt werden.

Urlaubsanträge richtig handhaben: Tipps für eine reibungslose Planung

  1. Klare Richtlinien: Die Richtlinien zum Urlaubsanspruch sollten für alle Mitarbeiter leicht verständlich und zugänglich sein.
  2. Mitarbeiterbedürfnisse einbeziehen: Arbeitgeber sollten die Wünsche der Mitarbeiter – soweit möglich – berücksichtigen.
  3. Frühzeitige Planung und Rückmeldung: Urlaub ist früh zu beantragen, um Abwesenheiten zu organisieren und Konflikte zu vermeiden. Die rechtzeitige Rückmeldung (Genehmigung oder Ablehnung) stellt reibungslose Abläufe sicher.
  4. Einsatz von Software: Zur Vereinfachung und Automatisierung von Prozessen eignen sich Softwarelösungen (z.B. Workforce Management Software).

Darf der Urlaub gestrichen werden? Das sagt das Gesetz

Grundsätzlich darf bereits genehmigter Urlaub gemäß §7 (BUrlG) nicht vom Arbeitgeber widerrufen werden. Lediglich in dringenden betrieblichen Notfällen (z.B. personelle Engpässe) kann der Urlaub verschoben werden. Entstandene Kosten sind durch den Arbeitgeber zu übernehmen.

Resturlaub, Übertragung und Verfall: Was ist erlaubt, was nicht?

Der Urlaub muss grundsätzlich im laufenden Kalenderjahr genommen werden. Eine Übertragung ins Folgejahr ist nur unter bestimmten Bedingungen möglich. So kann der Urlaub bis zum 31. März des Folgejahres übertragen werden, wenn dieser aus dringenden beruflichen oder persönlichen Gründen nicht wahrgenommen werden kann.

Urlaubsansprüche verfallen vollständig nach 15 Monaten, wenn die Ansprüche nicht bis zum Ende des 31. März geltend gemacht werden.

Urlaub und Kündigung: Was Sie als Arbeitgeber beachten müssen

Wenn ein Arbeitsverhältnis gekündigt wird, können Fragen rund um den verbleibenden Urlaubsanspruch während der Kündigungsfrist entstehen. Dabei ist der Zeitpunkt der Kündigung entscheidend. Je nachdem, ob die Kündigung vor oder nach dem 30. Juni erfolgt, ergeben sich unterschiedliche Regelungen.

Urlaubsanspruch in der Kündigungsfrist: Was gilt?

Bei einer Kündigung nach dem 1. Juli besteht voller Anspruch auf den Jahresurlaub. Anders sieht es bei einer Kündigung vor dem 30. Juni aus. Hier gibt es lediglich einen anteiligen Teilurlaub.

Urlaubsauszahlung beim Austritt: So machen Sie es richtig

  1. Berechnung des Teilurlaubes
    a. Prüfung der Wartezeit von 6 Monaten gem. §4 BUrlG
    b. Berechnung Urlaubsanspruch für jeden vollen Monat
    Teilurlaub =(Jahresurlaub / 12) x Anzahl der Monate bis zur Kündigung
  2. Prüfung
    a. Wie viel Urlaub wurde bereits genommen?
    b. Vergleich des bereits genommen Urlaubs mit Teilurlaub
  3. Ggf. Korrektur
    a. Wenn mehr Urlaub genommen wurde, als dem Arbeitnehmer zusteht, kann der Arbeitgeber eine Rückforderung geltend machen.
    b. Wurde weniger Urlaub genommen, so stehen dem Arbeitnehmer diese Tage in Form einer Zahlung oder eines freizeitlichen Ausgleiches zu.

Praxis-Tipps: So optimieren Sie die Urlaubsplanung in Ihrem Unternehmen

Mit wenigen Praxis-Tipps können Unternehmen ihre Urlaubsplanung wesentlich optimieren. Unterstützend wirken digitale Tools sowie Software, Methoden zur Vermeidung von Konflikten und Strategien zur Kommunikation.

Digitale Tools und Software: Ihre Helfer im Alltag

Die Nutzung von digitalen Tools und Software zur effizienten Urlaubsverwaltung bringt eine Reihe von Vorteilen mit sich. Abwesenheiten können leicht geplant und verwaltet werden, während Prozesse automatisiert werden. Durch eine Software wird die Transparenz erhöht, was auch Konflikte vermeidet.

Konflikte bei der Urlaubsplanung vermeiden: So geht's

Mit wenigen Maßnahmen lassen sich Konflikte bei der Urlaubsplanung vermeiden:

  • Nutzung passender Software
  • frühzeitige Planung
  • klare Richtlinien
  • Fairness
  • transparente Kommunikation

Klare Kommunikation und Transparenz: Der Schlüssel zu einer erfolgreichen Urlaubsvergabe

Klare und transparente Kommunikation ist der Schlüssel zur erfolgreichen Urlaubsvergabe. Dafür sind alle relevanten Details zum Thema Urlaub in schriftlicher Form und für alle Mitarbeiter leicht zugänglich bereitzustellen.

Mit Kelio den Urlaubsanspruch mühelos managen

Zur effizienten Urlaubsverwaltung empfiehlt sich die Nutzung geeigneter Tools und Software. Mit der Workforce Management Software ist die einfache und präzise Erfassung aller Abwesenheitsarten - von Krankheit über Mutterschaftsurlaub bis hin zur Berechnung der Urlaubstage.

Automatische Berechnung und Verwaltung des Mindesturlaubsanspruchs

Mit Automatisierung der Berechnung, des Antragsverfahren und der Verwaltung werden Prozesse wesentlich verbessert, während Fachkräfte entlastet werden.

So hilft Ihnen Kelio bei der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben

Die Software passt sich nicht nur tariflichen oder betrieblichen Regularien an, sondern stellt auch die Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben sicher. Alle Vorgaben werden fortlaufend überwacht, um Änderungen umgehend zu erfassen.

Transparente Urlaubsplanung für Ihr Team – jederzeit und überall zugänglich

Neben der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben wird auch die Transparenz für Mitarbeiter erhöht. Dies ist unter anderem auf die benutzerfreundliche Oberfläche und die Zugänglichkeit für jeden Mitarbeiter zurückzuführen.

FAQ: Antworten auf die häufigsten Fragen zum Mindesturlaubsanspruch


Was tun, wenn der Urlaub nicht genehmigt wird?

In diesem Fall ist das Gespräch mit dem Arbeitgeber zu suchen, um die Gründe der Ablehnung zu klären und Alternativen zu entwickeln. Dabei kann auch der Betriebsrat als Vermittler herangezogen werden. Arbeitnehmer können auch rechtliche Schritte einleiten – dies sollte allerdings wohlüberlegt sein, da dadurch die Beziehung zum Arbeitgeber negativ beeinflusst wird. Eigenmächtiger Urlaub ist keine Option.

Kann der Urlaub gekürzt werden, wenn Mitarbeiter oft krank sind?

Grundsätzlich darf Urlaub aufgrund von Krankheit nicht gekürzt werden. Auch bei Langzeiterkrankungen besteht voller Urlaubsanspruch. Eine Ausnahme gilt bei unbezahltem Urlaub. Hier ist eine Kürzung möglich.

Wie läuft das mit dem Urlaub bei neuen Mitarbeitern?

Gemäß §4 (BUrlG) entsteht der volle Urlaubsanspruch nach 6 Monaten Betriebszugehörigkeit. Während der ersten 6 Monate wird der Urlaub anteilig berechnet (§5 BUrlG).